Rechtsprechung
   OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47311
OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19 (https://dejure.org/2021,47311)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2021 - 9 U 7301/19 (https://dejure.org/2021,47311)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 9 U 7301/19 (https://dejure.org/2021,47311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 123, § 142, § 323 Abs. 2 Nr. 3, § 346, § 349, § 433, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 437 Nr. 2, § 440, § 826; ZPO § 138 Abs. 3, Abs. 4, § 256; Verbrauchsgüterkauf-RL Art. 3 Abs. 3 S. 3
    Nur Haftung der Motorherstellerin, nicht aber der Porsche AG und des Händlers für unzulässige Abschalteinrichtung in zugeliefertem Dieselmotor

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Die vom BGH im Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 angestellten Erwägungen lassen sich nicht auf die Beklagte zu 2) übertragen.

    Dagegen bejaht der Senat eine deliktische Verantwortung der Beklagten zu 3) und einen Anspruch aus § 826 BGB, weil die Motorensteuerungssoftware "erkennt", wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist und damit eine vergleichbare Konstellation wie beim ... des Typs ... vorliegt, bei welcher der Bundesgerichtshof in seiner genannten Entscheidung vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 einen Anspruch aus § 826 BGH bejaht hat.

  • LG München I, 21.11.2019 - 20 O 6318/18

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts München I vom 21.11.2019, Az. 20 O 6318/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das am 21. November 2019 verkündete Urteil des Landgerichts München I (Az.: 20 O 6318/18) wird im Umfang der Beschwer der Beklagten zu 1) teilweise abgeändert und die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    "Die in Art. 3 Abs. 5, 3. Spiegelstrich der RL 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) vom 24. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. Nr. L 171 S. 12; im Folgenden: RL 1999/44/EG) angesprochene (Un-)Zumutbarkeit war auf eine Konkretisierung von Art. 3 Abs. 3 Satz 3 der RL 1999/44/EG angelegt, wonach die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher unter Berücksichtigung der Art der Sache und des Zwecks, für den der Verbraucher die Sache benötigt, erfolgen muss (vgl. BGH Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 21).
  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Denn der Verkäufer muss sich das arglistige Handeln des Herstellers nicht zurechnen lassen (OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az.: 7 W 26/16, Rdnr. 8, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, Az.: 21 U 4818/16 Rdnr. 23, zitiert nach juris; Hinweisbeschluss des Senats vom 06.03.2018, Az.: 16 U 110/17, Rdnr. 17, zitiert nach juris).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.06.2011, Az. VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872) ist von einem unerheblichen Mangel im Sinne dieser Vorschrift auszugehen, wenn die Kosten der Mängelbeseitigung unter 1% des Kaufpreises liegen, was hier der Fall ist.
  • OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Denn der Verkäufer muss sich das arglistige Handeln des Herstellers nicht zurechnen lassen (OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az.: 7 W 26/16, Rdnr. 8, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, Az.: 21 U 4818/16 Rdnr. 23, zitiert nach juris; Hinweisbeschluss des Senats vom 06.03.2018, Az.: 16 U 110/17, Rdnr. 17, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Die Beklagte haftet nicht nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung, denn diese erstreckt sich allein auf solche Personen, denen "durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass sie die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentieren" (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.1998 - III ZR 183/96; BGH, Urteil vom 30.10.1967 - VII ZR 82/65).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Die Beklagte haftet nicht nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung, denn diese erstreckt sich allein auf solche Personen, denen "durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass sie die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentieren" (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.1998 - III ZR 183/96; BGH, Urteil vom 30.10.1967 - VII ZR 82/65).
  • OLG Köln, 06.03.2018 - 16 U 110/17

    Ansprüche des Käufers eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen PKW

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Denn der Verkäufer muss sich das arglistige Handeln des Herstellers nicht zurechnen lassen (OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az.: 7 W 26/16, Rdnr. 8, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, Az.: 21 U 4818/16 Rdnr. 23, zitiert nach juris; Hinweisbeschluss des Senats vom 06.03.2018, Az.: 16 U 110/17, Rdnr. 17, zitiert nach juris).
  • OLG München, 01.07.2019 - 17 U 508/19

    Keine Ansprüche des Leasingnehmers wegen behaupteter Manipulation einer

    Auszug aus OLG München, 26.01.2021 - 9 U 7301/19
    Der Senat folgt in der Begründung den zutreffenden Ausführungen des 17. Zivilsenats des OLG München, im Urteil vom 05.07.2019, Az.: 17 U 508/19), in welchem dieser eine völlig vergleichbaren Fallkonstellation - im Übrigen mit den auf der Seite der Beklagten zu 1) und 2) identischen Beteiligten - entschieden hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht